(EStG § 1) Kehren Österreicher, die jahrzehntelang in den USA gearbeitet haben, nach ihrer Pensionierung wieder nach Österreich zurück, unterliegt ihre US-Sozialversicherungspension sowohl in Österreich als auch in den USA der Besteuerung; auf Grund des zwischen Österreich und den USA bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen v. 25. 10. 1956, BGBl 1957/232, wird aber die US-Steuer auf die österreichische Steuer angerechnet; durch diese Steueranrechnung ist die internationale Doppelbesteuerung beseitigt. BMF v. 30.04.1996. (SWI 1996/292, Heft 7)