(FinStrG § 82) Die Inanspruchnahme von Vorsteuerabzugsbeträgen von Rechnungen eines zum Ausstellungszeitpunkt im Konkurs befindlichen Unternehmens ohne Einschreiten des Masseverwalters ist eine Tatsache, aus der der Lebenserfahrung nach grundsätzlich auf das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung geschlossen werden kann, und rechtfertigt die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. VwGH 95/13/0158 v. 18.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)