Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz erlassen wird, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, hiezu nicht berechtigten Einrichtungen untersagt wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz). BGBl 1996/378, 123. Stück, ausgegeben am 31. 7. 1996.