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Risikozuschlagsverordnung 1996

Betriebswichtige GesetzeARD 4766/1/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

Feststellung des Faktors zur Erhöhung der Grundlage für die Bemessung der Beiträge zur Erlangung der Anspruchs- bzw. Leistungswirksamkeit von Schul- und Studienzeiten als Ersatzzeiten nach dem ASVG, dem GSVG und dem BSVG:

Schul- und Studienzeiten werden in Hinkunft auch für die Erfüllung der Wartezeit grundsätzlich nur dann angerechnet, wenn diese Zeiten nachgekauft wurden. (StruktAnpG 1996, BGBl 201/1996).

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