(AlVG § 9 Abs 5 bis 7, KV-Gartenbau, ArbAbfG § 1) Ist ein Landarbeiter im Gartenbau während einer saisonalen Unterbrechung seines Dienstverhältnisses auch ohne Vermittlung des Arbeitsmarktservice ein neues Dienstverhältnis eingegangen, hat er Anspruch auf Zusammenrechnung seiner Saison-Dienstzeiten entsprechend dem KV-Gartenbau sowie auf Abfertigung auf Basis eines ununterbrochenen Dienstverhältnisses, obwohl der Kollektivvertrag bei Nichtwiederantritt des Dienstes eine Zusammenrechnung ausschließt.