(Grazer LustbarkeitsabgO § 5) Die Vorführung von Sexfilmen in Videokabinen ist der auf die sexuelle Stimulation zielenden Zurschaustellung einer nackten Frau, die gegen Geldeinwurf durch das Guckfenster einer Kabine betrachtet werden kann (Peep-Show), wesensverwandt oder zumindest ähnlich und ist daher unter den Begriff "Video-Peep-Shows" zu subsumieren. VwGH 92/17/0286 v. 10.11.1995.