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Grazer LustbarkeitsabgO § 5

Lohnsteuer und AbgabenARD 4765/13/96 Heft 4765 v. 6.8.1996

(Grazer LustbarkeitsabgO § 5) Die Vorführung von Sexfilmen in Videokabinen ist der auf die sexuelle Stimulation zielenden Zurschaustellung einer nackten Frau, die gegen Geldeinwurf durch das Guckfenster einer Kabine betrachtet werden kann (Peep-Show), wesensverwandt oder zumindest ähnlich und ist daher unter den Begriff "Video-Peep-Shows" zu subsumieren. VwGH 92/17/0286 v. 10.11.1995.

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