(ErbStG § 3 Abs 1 Z 1) Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß bei einer gemischten Schenkung ein Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des BewG, also der Einheitswerte nach diesem Gesetz, sondern auf Grund eines Vergleiches der Verkehrswerte zu treffen. VwGH 93/16/0051 v. 16.11.1995. (Bescheid aufgehoben)