Durchführungserlaß zur Verordnung des BMF v. 3. 6. 1996, mit dem die Sachbezugsverordnung geändert wurde
BMF 07 0604/8-IV/7/96 v. 26.07.1996
Mit Verordnung v. 3. Juni 1996, BGBl 1996/274, ARD 4749/1/96, wurde die Verordnung des BMF über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert. In § 4a der Verordnung wurden Regelungen zur Sachbezugsbewertung für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes geschaffen. In § 5 wurde die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen mit 5,5% anstelle von bisher 7% festgesetzt. In § 6 wurden die Sachbezugswerte für verschiedene Waren den geänderten (niedrigeren) Preisen angepaßt.