Auch EWR-Gemeinschaftsbürger, die nicht auf Grund der inländischen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften anspruchsberechtigt sind, sind auf Krankenkassenscheck zu behandeln, wobei auch Sachleistungen auf Grundlage des Gesamtvertrages über die Honorierung vertragsärztlicher Tätigkeiten zu gewähren sind. Bescheid der Landesschiedskommission für Tirol LSK 1/96 v. 20.03.1996. (SoSi 1996/549, Heft 6)