(EStG § 34) Die Beschäftigung einer Hausgehilfin im Haushalt einer alleinstehenden Person kann nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn diese wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf.
FLD f. Slbg 8-GA4BK/94 v. 27.04.1994