(EStG § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, BAO § 22) Eine an der Bagatellregelung des UStG orientierte Honorierung der Ehefrau für Werkleistungen ist nicht fremdüblich und kann nicht zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen.
VwGH 92/15/0055 v. 21.03.1996
(EStG § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, BAO § 22) Eine an der Bagatellregelung des UStG orientierte Honorierung der Ehefrau für Werkleistungen ist nicht fremdüblich und kann nicht zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen.
VwGH 92/15/0055 v. 21.03.1996