(BEinstG § 8 Abs 2) Kommunikationsprobleme und Animositäten zwischen dem Vorgesetzten und dem Behinderten, der vom Betriebsarzt wegen psychischer Überbelastung von der Schichtarbeit befreit worden ist, sind keine ausreichenden Kündigungsgründe. BK beim BMAS 42.024/5-6a/94 v. 29.04.1994.