(KV-Gewerbeangestellte) Erschöpft sich die Arbeit in einem Copy-Shop in der Herstellung von Kopien mit einer Plandruckmaschine, der telefonischen Bestellung von Tonern bzw. diversem Kopierpapier, der Betätigung der Registrierkasse und der Erstellung von Kostenvoranschlägen, kommt eine Einstufung in die Verwendungsgruppe III auch dann nicht in Frage, wenn der Angestellte mit den Kunden Englisch sprechen kann, dies aber dienstvertraglich nicht gefordert wurde. ASG Wien 4 Cga 240/95g v. 27.02.1996, rk.