(AngG § 15, § 26 Z 2) Bei Duldung unregelmäßiger und verspäteter Gehaltsauszahlung längere Zeit hindurch ist ein Austritt des Arbeitnehmers ohne ausdrückliche Einmahnung und Nachfristsetzung für offenes Gehalt ungerechtfertigt.
OGH 9 Ob A 193/95 v. 06.12.1995