(ArbVG § 120, § 102) Die Entlassung eines ehemaligen BR-Mitglieds wegen als BR-Mitglied gesetzter Entlassungsgründe ist ohne Zustimmung des Gerichts zur Verfügung der Entlassung als Disziplinarmaßnahme wirksam, wenn infolge Durchführung des Disziplinarverfahrens seit der Niederlegung des BR-Mandats des Entlassenen mehr als drei Monate vergangen sind.
OGH 9 Ob A 99/95 v. 23.08.1995