(ABGB § 1153) Ein Arbeitnehmer ist auch im Falle drohenden Personalabbaus infolge Fusion nicht verpflichtet, sich einer Ausbildung zu unterziehen, deren Ziel im Organisationsschema des Arbeitgebers eine deutliche Degradierung darstellen würde.
ASG Wien 29 Cga 160/94z v. 07.06.1995, rk.