(AVRAG § 3 Abs 1, Richtlinie 77/187/EWG) Auch die Übertragung der bloßen Hauszustellung von Zeitungen als Teilfunktion des Vertriebes eines Zeitungsverlages (Outsourcing) auf ein anderes Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrages stellt die Übertragung eines Betriebsteils dar und vermittelt den Hauszustellern Schutz vor Kündigung in Zusammenhang mit diesem teilweisen Betriebsübergang.
OGH 8 Ob A 2020/96h v. 23.05.1996