(EStG § 16 Abs 1) Für einen mit Zahlungsverkehr, Belegverarbeitung und EDV-Anlagen eines Bankbetriebs betrauten Bankangestellten können die Kosten für den Universitätslehrgang "Angewandte Informatik" Berufsfortbildungskosten darstellen.
VwGH 93/15/0201 v. 21.03.1996