vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 4761/31/96 Heft 4761 v. 23.7.1996

(ABGB § 863) Es entsteht keine betriebliche Übung auf zukünftige Gewährung einer Gratifikation, wenn - für den Arbeitnehmer erkennbar - die Zuwendung nach Gutdünken des Arbeitgebers dreimalig in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird. Der Arbeitnehmer muß in einem solchen Fall davon ausgehen, daß der Arbeitgeber die Zuwendung nur für das jeweilige Jahr gewähren will. Bundesarbeitsgericht/BRD 10 AZR 516/95 v. 28.02.1996. (Betriebs-Berater 1996/1387, Heft 26)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte