(GrEStG § 5 Abs 1) Wird ein Grundstückskäufer mit dem Abschluß von Verträgen in ein Vertragsgeflecht eingebunden, durch das sichergestellt wird, daß nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben können, die sich an ein im wesentlichen vorgegebenes Baukonzept halten, das durch den vom Verkäufer bestimmten Unternehmer zu verwirklichen ist, sind auch die das Baukonzept betreffenden Verträge in den grundsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen. VwGH 93/16/0017 v. 16.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)