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Wr. VergnStG § 13 Abs 1, BAO § 21

Lohnsteuer und AbgabenARD 4747/41/96 Heft 4747 v. 29.5.1996

(Wr. VergnStG § 13 Abs 1, BAO § 21) Auch dem Leasinggeber eines Spielapparats kann für den verleasten Spielapparat Vergnügungssteuer als Gesamtschuldner vorgeschrieben werden. Die gemäß § 21 Abs 1 BAO bzw. § 19 WAO anzustellende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nur insoweit anzuwenden, als der Tatbestand selbst nicht die rechtliche Betrachtungsweise erfordert. VwGH 93/17/0109 v. 23.06.1995.

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