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Wr. VergnStG § 15

Lohnsteuer und AbgabenARD 4747/42/96 Heft 4747 v. 29.5.1996

(Wr. VergnStG § 15) Für Getränkebons, die als Zutrittsvoraussetzung für eine Tanzveranstaltung vom Besucher zu lösen sind, zu entrichtende Beträge sind im Ausmaß einer Eintrittskomponente in die Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer einzubeziehen. VwGH 92/17/0177 v. 10.11.1995.

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