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Lohnverrechnungsänderungen ab Juni 1996

Lohnsteuer und AbgabenARD 4742/51/96 Heft 4742 v. 7.5.1996

Das Strukturanpassungsgesetz 1996 enthält auf lohnsteuerrechtlichem Gebiet zwei wesentliche Änderungen, die erstmals bei der Lohnverrechnung für den Monat Juni 1996 zu beachten sind:

1. Berücksichtigung von Freibeträgen:

Freibeträge auf Grund von Mitteilungen, die der Arbeitnehmer für das Jahr 1996 vorgelegt hat, dürfen nur in den Monaten Jänner bis Mai 1996 berücksichtigt werden.

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