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Rückverrechnung von Krankenbehandlungskosten durch den Unfallversicherungsträger bei Arbeitsunfällen (Berufskrankheiten)

SozialversicherungARD 4742/50/96 Heft 4742 v. 7.5.1996

(ASVG § 319 Abs 1) Gegenüber den Krankenversicherungsträgern nach den Sondergesetzen (GSVG, BSVG, B-KUVG) werden die Kosten für eine durch Arbeitsunfall (Berufskrankheit) bedingte Krankenbehandlung nicht rückverrechnet.

Stellungnahme der AUVA v. 12.12.1995

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