(ABGB § 1151) Ein Journalist, dem ein eigenes Arbeitszimmer im Betrieb zur Verfügung gestellt wird, der in den Betriebsablauf eingegliedert und der Kontrolle eines Arbeitgebers durch Berichtspflicht unterworfen ist, übt sein Arbeitsverhältnis als Dienstverhältnis aus.
OGH 9 Ob A 189/95 v. 20.12.1995