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Mindestkörperschaftsteuer nach EU-Beitritt

RUBRIKARD 4737/12/96 Heft 4737 v. 16.4.1996

(KStG § 24 Abs. 4, Richtlinie 69/335/EWG) EU-Gemeinschaftsrecht ist bei Vorschreibung von Mindestkörperschaftsteuer auf Grund eines vor dem 1. 1. 1995 erlassenen Körperschaftsteuerbescheids auch dann nicht anzuwenden, wenn dieser Bescheid Folgewirkungen für Zeiträume nach dem 1. 1. 1995 entfaltet.

VwGH 95/13/0101 v. 15.11.1995

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