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Mindestkörperschaftsteuer ohne tatsächlich erzielte Einkünfte

RUBRIKARD 4737/11/96 Heft 4737 v. 16.4.1996

(KStG § 24 Abs 6) Die Vorschreibung der Mindestkörperschaftsteuer gegenüber einer Kapitalgesellschaft ist unabhängig davon rechtmäßig, ob diese ein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen erzielt.

VwGH 95/13/0101 v. 15.11.1995

Daß § 24 Abs 4 KStG 1988 gesetzessystematisch innerhalb der Normen des KStG 1988 in eine Regelung eingebettet ist, die nicht nur mit Erhebung der Steuer überschrieben ist, sondern im Umfang der ersten drei Absätze des § 24 KStG 1988 auch inhaltlich die Modalitäten der Steuererhebung zum Gegenstand hat, ändert nichts daran, daß mit der betroffenen Bestimmung eine von der Verwirklichung von Körperschaftsteuertatbeständen unabhängige Verpflichtung normiert wurde, eine wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 EStG 1988 zu behandelnde Mindeststeuer im festgelegten Ausmaß zu entrichten. Insoweit die in § 24 Abs 4 2. Satz KStG geschaffene Anrechnungsregelung bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft zum Tragen kommt, wirkt sich § 24 Abs 4 KStG 1988 ohnehin lediglich als Vorschrift über die Steuererhebung aus.

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