(ASVG § 175 Abs. 1) Die Absolvierung eines Vorstellungsgesprächs bei einem neuen Dienstgeber erfolgt in Ausübung einer eigenwirtschaftlichen Angelegenheit, die mit dem die Versicherungspflicht begründenden bisherigen Dienstverhältnis in keinem örtlichen, zeitlichen oder ursächlichen Zusammenhang steht, und steht daher nicht unter Unfallversicherungsschutz. OLG Wien 33 Rs 109/94 v. 05.12.1994. (ZAS Jud. 1/1996)