(ABGB § 1036, ASVG § 332, § 176 Abs. 1 Z. 2) Verletzt sich ein Nothelfer als Geschäftsführer ohne Auftrag bei einer Rettungsaktion, hat er gegenüber dem Geretteten als Geschäftsherrn einen Schadenersatzanspruch, der nach Billigkeit zu bemessen ist und der, soweit der SV-Träger ihm gegenüber aus Anlaß des Schadensfalles Leistungen erbringt, insoweit im Wege der Legalzession auf diesen übergeht.
OGH 2 Ob 46/95 v. 24.08.1995