vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bindungsdauer bei Rückersatz von Ausbildungskosten

ArbeitsrechtARD 4735/12/96 Heft 4735 v. 5.4.1996

(AngG § 20 Abs 4, ABGB § 879) Eine Bindungsdauer für eine Rückersatzverpflichtung von Ausbildungskosten von mehr als drei Jahren nach Absolvierung einer Ausbildung, deren Internatskosten vom Arbeitgeber getragen wurden, verstößt gegen die guten Sitten und stellt eine unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitnehmers dar.

OGH 9 Ob A 136/95 v. 27.09.1995

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte