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Keine Mietzinsbeihilfe bei Neuanmietung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4732/26/96 Heft 4732 v. 26.3.1996

(EStG § 107) Entscheidendes Tatbestandsmerkmal zur Gewährung von Mietzinsbeihilfe ist auch nach der Rechtslage des EStG 1988 die Erhöhung des Hauptmietzinses während des aufrechten Mietverhältnisses.

VwGH 92/15/0080 und VwGH 92/15/0011 v. 27.09.1995

Nach § 107 EStG 1988 werden Erhöhungen des Hauptmietzinses auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters unter näher geregelten Umständen als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG) berücksichtigt.

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