Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 12 Cga 261/94 b v. 19. 5. 1995 = ARD 4692/3/95 betreffend fehlende Durchsetzungsmöglichkeit eines Rechts auf Beschäftigung wird keine Folge gegeben. OLG Wien 10 Ra 124/95 v. 29.01.1996, Revision zulässig.
Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 12 Cga 261/94 b v. 19. 5. 1995 = ARD 4692/3/95 betreffend fehlende Durchsetzungsmöglichkeit eines Rechts auf Beschäftigung wird keine Folge gegeben. OLG Wien 10 Ra 124/95 v. 29.01.1996, Revision zulässig.