(ASVG § 4 Abs. 1, § 49 Abs. 1 , § 49 Abs. 3 Z. 1, Z. 17) Ist für eine unselbständige Arbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses Unentgeltlichkeit bedungen bzw. erfolgt sie lediglich unter Abgeltung der Reisespesen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, ist keine Versicherungspflicht gegeben.
VwGH 95/08/0273 v. 14.11.1995