(ErbStG § 3 Abs. 1, EStG § 6, BAO § 24) Eine Investition in den Betrieb (Gastwirtschaft) eines Gastwirtes, der auf einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft betrieben wird, durch den Miteigentümer stellt keine Schenkung an den Betreiber der Gastwirtschaft dar, soweit die Investition dem Miteigentumsanteil entspricht.
VwGH 94/16/0290 v. 30.08.1995