(EStG § 20 Abs. 1 Z. 3, § 4 Abs. 4) Aufwendungen für Incentive-Reisen, mit denen freiberuflich tätige Geschäftsvermittler für erfolgreiches Tätigwerden belohnt werden, kommt Entgeltcharakter zu; sie sind vom Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG auch dann nicht erfaßt, wenn der Aufwand ganz oder zum Teil unter das Tatbestandsmerkmal "Bewirtung" im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 3 zweiter Satz EStG subsumiert werden könnte.
BMF v. 18.09.1995