(ASVG § 4 Abs. 1) Lehrbeauftragte unterliegen der Versicherungspflicht. Der letzte Satz des § 38 Abs. 4 Universitätsorganisationsgesetz, wonach "ein Dienstverhältnis hiedurch nicht begründet wird", schließt die sozialversicherungsrechtliche Qualifikation nicht aus. BMAS 121.114/4-7/94 v. 28.07.1994. (ZAS Jud. 6/1995)