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Kein passives BR-Wahlrecht von türkischen Arbeitnehmern

ArbeitsrechtARD 4729/14/96 Heft 4729 v. 15.3.1996

(ArbVG § 53 Abs. 1 Z. 1, MRK Art. 11, EG-Vertrag Art. 177) Die Koalitionsfreiheit erfaßt nicht auch das Recht zur Bildung eines Betriebsrats. Einem türkischen Arbeitnehmer fehlt das passive Wahlrecht zum Betriebsrat.

OGH 8 Ob A 253/95 v. 21.12.1995

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