(ArbVG § 53 Abs. 1 Z. 1, MRK Art. 11, EG-Vertrag Art. 177) Die Koalitionsfreiheit erfaßt nicht auch das Recht zur Bildung eines Betriebsrats. Einem türkischen Arbeitnehmer fehlt das passive Wahlrecht zum Betriebsrat.
OGH 8 Ob A 253/95 v. 21.12.1995
(ArbVG § 53 Abs. 1 Z. 1, MRK Art. 11, EG-Vertrag Art. 177) Die Koalitionsfreiheit erfaßt nicht auch das Recht zur Bildung eines Betriebsrats. Einem türkischen Arbeitnehmer fehlt das passive Wahlrecht zum Betriebsrat.
OGH 8 Ob A 253/95 v. 21.12.1995