(MRG § 1 Abs. 2 Z. 2) Nach dem Tod eines ehemaligen Arbeitnehmers, der nach der Pensionierung seine Dienstwohnung weiter benutzen durfte, ist der Sohn, der in keinem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber seines Vaters steht, zur Räumung der Personalwohnung verpflichtet.
OGH 9 Ob A 50/95 v. 10.05.1995