(ASVG § 176 Abs. 1 Z. 4) Wenn es in einer Pfarre üblich ist, daß Pfarrangehörige freiwillig bei entsprechenden Arbeiten der Pfarre mitarbeiten, steht ein Pfarrgemeinderat, der beim Vermessen von der Pfarre gehörendem Holz einen Arbeitsunfall erleidet, unter Unfallversicherungsschutz. LG Korneuburg 17 Cgs 245/93 v. 08.07.1994. (ZAS Jud. 6/1995)