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AngG § 6 Abs. 3, AVRAG § 2

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4726/6/96 Heft 4726 v. 5.3.1996

(AngG § 6 Abs. 3, AVRAG § 2) Werden in einem Vergleich alle wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis bereinigt, hat der Arbeitnehmer kein weiteres rechtliches Interesse an der Herausgabe eines Dienstzettels. ASG Wien 12 Cga 113/94 p v. 04.07.1995, Berufung erhoben.

Anm.: Berufung nur im Kostenpunkt stattgegeben durch OLG Wien 10 Ra 123/96y v. 22. 4. 1996 = ARD 4770/9/96; dieses bestätigt durch OGH 9 Ob A 2224/96s v. 18. 12. 1996, ARD 4816/13/97.

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