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EStG § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. a, GrEStG 1955 § 4 Abs. 1 Z. 2

Lohnsteuer und AbgabenARD 4725/16/96 Heft 4725 v. 1.3.1996

(EStG § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. a, GrEStG 1955 § 4 Abs. 1 Z. 2) Ein Windfang, der sich in einem abgeschlossenen Wohnungsverband befindet, ist der Wohnnutzfläche auch dann zuzurechnen, wenn er bloß "Verteilerbereich" zwischen Büro und Wohnbereich ist. VwGH 95/16/0251 v. 16.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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