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EStG § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 27

Lohnsteuer und AbgabenARD 4725/15/96 Heft 4725 v. 1.3.1996

(EStG § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 27) Für ein mit Hilfe eines zinsenlosen Arbeitgeberdarlehens (Gehaltsvorschuß) angeschafftes Kapitalfondsdarlehen kann der geldwerte Vorteil der Aufwandsersparnis als fiktive Werbungskosten für Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VII, 92/434/05 u.a. v. 27.07.1994. (Finanz-Journal 1996/15, Heft 1)

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