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BAO § 167, WAO § 128

BetriebswichtigesARD 4721/14/96 Heft 4721 v. 16.2.1996

(BAO § 167, WAO § 128) Der Umstand, daß zum Zeitpunkt der Revision von Gästen mit einem Spielapparat gespielt wurde, läßt auf ein Halten des Apparates schließen. VwGH 93/17/0392 v. 24.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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