(AVRAG § 3 Abs. 1) Die Übertragung der bloßen Hauszustellung von Zeitungen als Teilfunktion des Vertriebes eines Zeitungsverlages auf ein anderes Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrages stellt keine Übertragung einer organisatorischen Einheit des Betriebes der Zeitungsunternehmung dar, die als Betriebsteil im Sinne des § 3 Abs. 1 AVRAG angesehen werden könnte.
OLG Graz 7 Ra 63/95 v. 06.12.1995