(ASchG § 7) Ein Arbeitgeber kommt seinen arbeitnehmerschutzrechtlichen Verpflichtungen durch die bloße Weisung an einen verhältnismäßig unerfahrenen Baggerführer, eine Künette in einer bestimmten Tiefe zu graben und diese nicht zu überschreiten, nicht nach. VwGH 94/02/0388 v. 23.12.1994. (Beschwerde abgewiesen)