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Stillschweigende Zustimmung eines Syndikus zu das Honorar beeinflussenden Maßnahmen

Betriebswichtige GesetzeARD 4712/46/96 Heft 4712 v. 16.1.1996

(ABGB § 863, § 1151, § 914) Hat der Syndikus eines Unternehmens bei Betrauung anderer Rechtsanwälte mit Rechtsfällen des Unternehmens in der Regel Anspruch auf Verdoppelung seines Honorars, wenn er der Betrauung zustimmt, muß zur Frage, ob diese Zustimmung auch stillschweigend erfolgen kann, geklärt werden, in welchen Sonderfällen kein Anspruch auf Entgeltverdoppelung besteht.

OGH 8 Ob A 264, 265/95 v. 13.07.1995

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