(ABGB § 863, § 1151, § 914) Hat der Syndikus eines Unternehmens bei Betrauung anderer Rechtsanwälte mit Rechtsfällen des Unternehmens in der Regel Anspruch auf Verdoppelung seines Honorars, wenn er der Betrauung zustimmt, muß zur Frage, ob diese Zustimmung auch stillschweigend erfolgen kann, geklärt werden, in welchen Sonderfällen kein Anspruch auf Entgeltverdoppelung besteht.
OGH 8 Ob A 264, 265/95 v. 13.07.1995