BMF 07 0101/16-IV/7/95 v. 07.12.1995
Stellen die Aufwendungen für die Installierung einer AeroBlock-Schutzbelüftung, die im Wohnzimmer eingebaut wird, abzugsfähige Sonderausgaben dar?
(EStG 1988 § 18 Abs. 1 Z. 3 lit.c) Die Installierung einer Schutzbelüftung auf Grund der in unmittelbarer Umgebung des Wohnhauses schlechten Luftqualität (Abgase einer Industrieanlage bzw. einer stark befahrenen Straße, z.B. Autobahn) stellen Aufwendungen dar, die den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen. Sofern diese Installationen mit dem Gebäude fest verbunden sind und nicht bloß als bewegliche Einrichtungsgegenstände zu qualifizieren sind, liegen Sanierungsaufwendungen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. c EStG vor. Davon zu unterscheiden sind Aufwendungen für eine Klimaanlage. Diesfalls liegen Aufwendungen für eine luxuriöse Ausgestaltung des Wohnraumes vor, die nicht als Sanierungsaufwendungen abzugsfähig sind.