BMF 07 0101/16-IV/7/95 v. 07.12.1995
Der VfGH hat im Erkenntnis VfGHB-1724/92 v. 5. 10. 1993 = ARD 4520/62/94, die Rechtsansicht geäußert, daß Aufwendungen für Wohnraumsanierung, die von einem begünstigten Bauträger als Vermieter den Mietern weiterverrechnet werden, als Sonderausgaben abzugsfähig sind.