Durch eine vom BMJ vorgenommene Neufassung der Berechnungsformeln zur Erstellung des Tabellenwerkes für das Existenzminimum (Lohnpfändungstabellen) ergibt sich für die Lohnpfändungstabellen des Jahres 1996 (Beilage zu ARD 4709) eine Erweiterung durch Anfügung einer weiteren, höchsten Stufe in allen Tabellen.
Die jeweils höchste Stufe, die in der ARD-Lohnpfändungstabelle anzumerken wäre, lautet daher wie folgt: